Gut informiert zur MPU
Grundsätzlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass jeder Mensch ohne gravierende
Behinderungen zum Führen eines Kfz geeignet ist. Festgehalten ist dies in § 2
Absatz 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG): "Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und
nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder
gegen Strafgesetze verstoßen hat."
Bestehen für die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Eignung eines
Fahrerlaubnisbewerbers, so kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Klärung des
Sachverhaltes eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Bei
der MPU wird ein Gutachten erstellt. Die Fahrerlaubnisbehörde entscheiden auf
der Basis dieses Gutachtens, ob die untersuchte Person zum Führen von
Kraftfahrzeugen geeignet ist.
Der Ablauf einer jeden MPU hängt von der Fragestellung ab, die die Fahrerlaubnisbehörde
begutachten lassen will. Die MPU besteht normalerweise, in der Regel, aus einer medizinischen
Untersuchung und einem psychologischen Test.
In der medizinischen Untersuchung wird klargelegt, ob körperliche Einschränkungen
zur Fahruntauglichkeit führen. Wurde eine MPU wegen Drogenmissbrauch oder
wegen
Alkoholdelikten bei ihnen angeordnet, werden in einem Labor Blut- oder Urinproben daraufhin untersucht. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung kann auch
angeordnet werden, wenn sie mehr als 18 Punkte im Verkehrszentralregister
in Flensburg angesammelt hat.
Im persönlichen Gespräch mit dem Gutachter wird geklärt ob ihr (neues)
Problembewusstsein hinsichtlich ihrer Auffälligkeit nun ausreichend ist und ob
die vollzogenen Veränderungen tiefgreifend und stabil genug sind.
Wir raten ihnen schon zu Beginn der Sperrfrist eine Beratung in Anspruch zu
nehmen, um die Sperrfrist sinnvoll zur Wiederherstellung ihrer Fahreignung zu
nutzen.
Für weitere Fragen und Informationen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung; rufen
Sie uns unverbindlich unter der für Sie kostenfreien Rufnummer 0800 - 45 45
400 an; wir freuen uns über ihr Interesse.
Das Ziel unserer Arbeit ist nicht nur, dass Sie Ihren Führerschein wieder
bekommen, sondern dass Sie ihn auch auf Dauer behalten.