Gut informiert zur MPU


Grundsätzlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass jeder Mensch ohne gravierende Behinderungen zum Führen eines Kfz geeignet ist. Festgehalten ist dies in  § 2 Absatz 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG): "Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat."

Bestehen für die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Eignung eines Fahrerlaubnisbewerbers, so kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Klärung des Sachverhaltes eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Bei der MPU wird ein Gutachten erstellt. Die Fahrerlaubnisbehörde entscheiden auf der Basis dieses Gutachtens, ob die untersuchte Person zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist.

Der Ablauf einer jeden MPU hängt von der Fragestellung ab, die die Fahrerlaubnisbehörde  begutachten lassen will. Die MPU besteht normalerweise, in der Regel,  aus einer medizinischen Untersuchung und einem psychologischen Test.

In der medizinischen Untersuchung wird klargelegt, ob körperliche Einschränkungen zur Fahruntauglichkeit führen. Wurde eine MPU wegen Drogenmissbrauch oder wegen Alkoholdelikten  bei ihnen angeordnet, werden in einem Labor Blut- oder Urinproben daraufhin untersucht. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung kann auch angeordnet werden, wenn sie mehr als 18 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg angesammelt hat.

Im persönlichen Gespräch mit dem Gutachter wird geklärt ob ihr (neues) Problembewusstsein hinsichtlich ihrer Auffälligkeit nun ausreichend ist und ob die vollzogenen Veränderungen tiefgreifend und stabil genug sind.

Wir raten ihnen schon zu Beginn der Sperrfrist eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Sperrfrist sinnvoll zur Wiederherstellung ihrer Fahreignung zu nutzen.

Für weitere Fragen und Informationen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung; rufen Sie uns unverbindlich unter der für Sie kostenfreien Rufnummer 0800 - 45 45 400 an; wir freuen uns über ihr Interesse.

Das Ziel unserer Arbeit ist nicht nur, dass Sie Ihren Führerschein wieder bekommen, sondern dass Sie ihn auch auf Dauer behalten.