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Neues, einzigartiges Angebot zur Sperrfristverkürzung …

16-07-2013

… Im April 2013 hat die AvS-Freibrg die amtliche Anerkennung für eine neue und in Baden-Württemberg einzigartige Nachschulung zur Sperrfristverkürzung erhalten.

Das einzigartige an unserer neuen Schulungsmassnahme ist, dass es sich dabei um eine Einzel-Schulungsmaßnahme handelt; d.h. wir vereinbaren mit Ihnen nach Ihren Möglichkeiten die individuellen Termine für das Vorgespräch sowie die (in der Regel) drei Sitzungen. 

Ihr Vorteil ist, dass Sie sich nicht an vorgegeben Gruppentermine halten müssen, wo Sie für die Teilnahme eventuell Urlaub nehmen müssten. Ein weiterer Vorteil der von den meisten Kunden ebenfalls sehr geschätzt wird ist, dass Sie Ihr Fall und Ihre Geschichte ganz individuell und persönlich mit einem der erfahrenen Verkehrspsychologen oder Verkehrspsychologinnen besprechen und analysieren; d.h. Sie müssen Ihren Fall nicht in einer Gruppe vortragen und haben einen Berater oder eine Beraterin nur für Sie persönlich.

Weitere Informationen zur Nachschulung finden Sie hier auf unserer Seite und der Stichwort  "Sperrfristverkürzung" oder rufen Sie einfach direkt bei uns unter der kostenfreien Rufnummer 0888-4545400 an und lassen sich gleich individuell beraten."



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